Aufarbeitung von Missbrauch
Der lange Weg zum Schmerzensgeld

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Vertreter von Opferverbänden fordern seit Langem, dass die katholischen Bistümer bei Schmerzensgeldprozessen von Opfern sexueller Gewalt generell auf die Einrede der Verjährung verzichten sollen. Der Jesuit Klaus Mertes, der vor 14 Jahren die pauschale Zahlung von 5000 Euro an Missbrauchsbetroffene des Jesuitenordens durchsetzte, lehnt dies ab. Er plädiert stattdessen für eine gesetzliche Regelung. Sonst entstünden neue Ungerechtigkeiten. Zwei Prozesse vor dem Landgericht Köln zeigen, dass es noch andere Hürden für Betroffene gibt, wenn sie vor Gericht Schmerzensgeld einklagen: In einem Fall forderte das Gericht von einer Frau, die angab von ihrem ehemaligen Messdiener-Leiter wiederholt missbraucht worden zu sein, genaueren Nachweis, dass ihre Schädigungen dem Missbrauch zuzurechnen sind. Im Fall einer Frau, die als Pflegekind von einem Priester missbraucht worden war, scheint das Gericht unsicher, ob die Pflegschaft für das Kind, obwohl vom damaligen Kardinal Höffner genehmigt, eine private Angelegenheit des Priesters war, für die das Erzbistum Köln dann nicht haften würde. Ein Urteil wird für Mai erwartet.
