Zur mobilen Webseite zurückkehren

Renten für NS-Opfer aus der Ex-Sowjetunion

vom 29.04.2011
Artikel vorlesen lassen

Jüdische Holocaust-Überlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sollen nach dem Willen des Bundesrats als NS-Verfolgte anerkannt werden und eine Rente erhalten. Die Länderkammer fasste am 15. April in Berlin auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Entschließung. Bislang hätten jüdische Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion, die während der NS-Zeit inhaftiert gewesen seien, keinen gesetzlich verankerten Status als Verfolgte des NS-Regimes, heißt es in der Entschließung. Das habe zur Folge, dass sie sich dem Antrag- und Prüfverfahren der Sozialhilfe unterziehen müssten und nur geringe Geldsummen ansparen dürften, selbst wenn es sich um Leistungen der Jewish Claims Conference handele.

  Gedruckt + Digital  
  Digital  

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0