Renten für NS-Opfer aus der Ex-Sowjetunion
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Jüdische Holocaust-Überlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sollen nach dem Willen des Bundesrats als NS-Verfolgte anerkannt werden und eine Rente erhalten. Die Länderkammer fasste am 15. April in Berlin auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Entschließung. Bislang hätten jüdische Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion, die während der NS-Zeit inhaftiert gewesen seien, keinen gesetzlich verankerten Status als Verfolgte des NS-Regimes, heißt es in der Entschließung. Das habe zur Folge, dass sie sich dem Antrag- und Prüfverfahren der Sozialhilfe unterziehen müssten und nur geringe Geldsummen ansparen dürften, selbst wenn es sich um Leistungen der Jewish Claims Conference handele.