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Am Lebensende eines Menschen stehen häufig Entscheidungen an, die Patientinnen und Patienten wenn möglich gemeinsam mit ihren Ärzten und allenfalls den Angehörigen fällen müssen. Wie soll die Behandlung weitergehen, wenn eine Heilung nicht in Sicht ist? Soll die künstliche Ernährung oder Beatmung eingestellt werden? Wird eine palliative Sedation, also eine schmerzberuhigende Behandlung, oder ein assistierter Suizid in Betracht gezogen? Dabei wird nicht selten vergessen, dass solche existentiellen Entscheidungen am Lebensende auch Personen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung betreffen. Und dies angesichts der Tatsache, dass Menschen mit einer Behinderung in unseren Breitengraden zunehmend älter werden. Entsprechend nehmen in den Wohnheimen der Behindertenhilfe Fälle mit chronischen und unheilbaren Krankh
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