»Kommt zum Gebet«
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»Gott (Allah) ist überaus groß. Ich bekenne, dass es keine Gottheit gibt außer Gott. Ich bekenne, dass Muhammad der Prophet Gottes ist. Kommt zum Gebet. Kommt zur Rettung.« So lautet in deutscher Übersetzung der muslimische Gebetsruf, der fünfmal am Tag in arabischer Sprache von einem Muezzin angestimmt wird. In der Gladbecker Moscheegemeinde wird er seit kurzem an Werktagen einmal durch Lautsprecher verstärkt und ist entsprechend weit zu hören, so wie es der Tradition im islamischen Kulturkreis entspricht. Theologisch gesehen ist der Ruf zum Gebet für Muslime verpflichtend, erläutert Erdal Toprakyaran, Direktor des Zentrums für Islamische Theologie in Tübingen. Er gilt als Vorstufe des gemeinschaftlichen Gebets. Ebenso wie liturgisches Geläut ist auch der lautsprecherverstärkte Gebetsruf vom Grundgesetz im Sinne der Religionsfreiheit gedeckt, wird hierzulande bislang aber wenig praktiziert. »Obwohl wir Muslime um unser Recht wissen, sind wir rücksichtsvoll und beachten die lokalen Gegebenheiten«, sagt Bekir Alboga, Generalsekretär der Ditib. Der Dachverband vertritt die Mehrzahl der türkischstämmigen Muslime und unterhält etwa 500 Moscheegemeinden in Deutschland. Strittig ist die Frage, ob ein lautsprecherverstärkter Gebetsruf die negative Religionsfreiheit, also das Recht, keine Reli gion auszuüben, beeinträchtigt. Kritiker wenden ein, dass es sich beim muslimischen Gebetsruf – im Unterschied zum Glockengeläut oder einem Gong – um ein gesprochenes Glaubensbekenntnis handelt. Bisher erklingt der Gebetsruf meist in Zimmerlautstärke im Inneren der Moschee.