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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 8/2016
Der Inhalt:

Was darf Satire?

Fragen an den Juristen und Medienrechtsexperten Artur-Axel Wandtke
von Josefine Janert vom 29.04.2016
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Wo verläuft die Grenze zwischen Schmähkritik und Kunst?

Artur-Axel Wandtke: Das muss das Gericht für jeden Fall einzeln entscheiden und dabei mehrere Rechtsgüter gegeneinander abwägen. Dazu gehören das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Kunst. Das Gericht muss genau betrachten, in welche Form die Aussage gekleidet ist. Handelt es sich um Kritik an Personen und Missständen in einer satirischen, also künstlerischen Form, darf der Staat sich nicht einmischen. Das Bundesverfassungsgericht sagt aber: Wenn es bei einer Äußerung nicht um Kritik an einer Sache geht, sondern um Herabwürdigung einer Person, dann liegt Schmähkritik vor. Sie verletzt das Persönlichkeitsrecht.

Ist das nicht bei Böhmermann der Fall? »Ku

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