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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 8/2018
Der Inhalt:

Wie viel Glaube braucht der Job?

vom 27.04.2018
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht gesprochen. Demnach dürfen staatliche Gerichte überprüfen, ob und inwiefern Arbeitsplätze, die von den Kirchen angeboten werden, die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche zur Bedingung machen dürfen. Vorausgegangen war eine Klage von Vera Egenberger gegen die Diakonie und die hinter ihr stehende Evangelische Kirche in Deutschland. Die konfessionslose Berlinerin bewarb sich um eine Stelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung, die sich an Wissenschaftler richtete. Sie sollten im Auftrag der Diakonie einen Bericht zur Antirassismuskonvention der Vereinten Nationen erstellen. Neben der fachlichen Qualifikation wurde die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche verlangt. Dass sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, empfand die konfessionslose Berlinerin als Diskriminierung und klagte auf 10 000 Euro Entschädigung. Ihr Einwand: Das geforderte Stellenprofil habe nichts mit religiösen Überzeugungen zu tun. Das EuGH entschied, dass staatliche Gerichte kirchliche Stellenangebote daraufhin überprüfen dürfen, und gab den Fall an das Bundesarbeitsgericht zurück.

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