Tarifeinheit per Gesetz?
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Peter Weiß: »Ja, das Gesetz fördert den Betriebsfrieden«
»Die Tarifautonomie ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darauf angelegt, »die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen«. Dabei kommt den Koalitionen die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zu, innerhalb ihres Bereiches das Arbeitsleben sinnvoll zu ordnen und zu befrieden.
Die Befriedungsfunktion des Tarifvertrages wird durch Tarifkollisionen beeinträchtigt, weil innerbetriebliche Verteilun