Oberlandesgericht anerkennt Kirchenasyl
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In einem bundesweit beachteten Urteil hat das Oberlandesgericht München deutlich gemacht, dass das Gewähren von Kirchenasyl keine Straftat ist, sofern sich die Gemeinden an die Absprachen zwischen dem Bundesamt für Migration und den Kirchen halten. Zugleich stellte das Gericht klar, dass Kirchenasyl grundsätzlich nicht vor Abschiebung schütze oder dem Staat das Handeln verbiete. Die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche sieht sich in ihrer Praxis gestärkt. »Kirchenasyl (...) ist kein passives Abwarten oder Verstecken, sondern immer das aktive und transparente Suchen nach Lösungen in besonderen Härtefällen im Gespräch mit den zuständigen Behörden«, sagte die Vorstandsvorsitzende Dietlind Jochims.
Das Oberlandesgericht hatte einen Nigerianer f