Bischofsmacht bleibt unangetastet
Dass Bischöfe ihr Amt nur auf Zeit bekommen, fordert eine Initiative im Bistum Aachen: Konkret soll die Amtszeit des Aachener Bischofs Helmut Dieser nach sieben Jahren, das wäre im November 2023, evaluiert werden; im Fall einer negativen Evaluation soll es möglich sein, ihn als Bischof abzusetzen. Gestartet haben die Initiative Wolfgang Funk und Wilhelm Bruners, ein Pastoralreferent und ein Priester im Ruhestand.
Eine Vorlage hat der emeritierte Bamberger Bischof Ludwig Schick gegeben, der dafür plädiert hat, kirchliche Leitungsämter, also auch das Bischofsamt, nur auf Zeit zu vergeben. »Nach sieben Jahren sollte man darüber nachdenken, wie es gelaufen ist, und eine Evaluation machen«, sagte Schick bereits vor einem Jahr. Falle die Evaluation negativ aus, sei es möglich, dass der Bischof ein anderes Amt übernehme. Grundsätzliche kirchenrechtliche Probleme sieht Schick nicht: »Mit veränderten theologischen Einsichten verändert sich auch das Kirchenrecht.« In Reaktion auf die Aachener Initiative meint Schick: »Indem man beginnt, kann man Erfahrungen sammeln, aus denen dann irgendwann und gegebenenfalls verbindliche Statuten oder Regelungen entstehen können.«
Publik-Forum EDITION
»Das Ende des billigen Wohlstands«
Wege zu einer Wirtschaft, die nicht zerstört.»Hinter diesem Buch steckt mein Traum von einer Wirtschaft, die ohne Zerstörung auskommt. / mehr
Der Diözesanrat des Bistums Aachen hat den Vorschlag, »kirchliche Leitungsämter« zu evaluieren und ihre Amtszeit zu begrenzen, in einen Forderungskatalog an Bischof Dieser mit aufgenommen. Die Vertretung der Laien im Bistum drängt den Bischof, Konsequenzen aus den Beratungen des Synodalen Weges zu ziehen. Die Pressestelle des Bistums Aachen verweist darauf, dass man in der Umsetzungsphase eines regionalen Aachener Beteiligungsprozesses sei, in dem viele Reformthemen abgearbeitet würden. Aufgrund der vielen komplexen Themen stünde die Frage nach einer Evaluierung und Begrenzung der bischöflichen Amtszeit aber »momentan nicht oben auf der Agenda«.
Ein anderer Versuch, die Macht der Bischöfe zu begrenzen, ist kürzlich im Erzbistum Paderborn beerdigt worden. Dort hat man für die anstehende Bischofswahl 14 Personen benannt, die zusammen mit dem Domkapitel nach Kriterien und Kandidaten für das Bischofsamt gesucht haben. Kurz nach Ostern aber hat Domprobst Joachim Göbel die 14 »Vertreterinnen und Vertreter von Gläubigen« informiert, dass eine »klare Antwort aus Rom« vorliege, die ihre weitere Beteiligung am Wahlverfahren ausschließe. Rom hatte auf das Preußenkonkordat verwiesen, wonach das Domkapitel einen Bischof aus einer Dreierliste zu wählen hat, die der Papst zusammenstellt. »Um die Rechtmäßigkeit der Wahl zu wahren, haben wir daher keine Möglichkeit, Sie weiterhin am Verfahren der Bischofswahl zu beteiligen«, so der Domprobst »mit Bedauern«.