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Diakonie
Wer sich für die AfD einsetzt, soll gehen

Klare Ansage des Diakonie-Präsidenten, die sich wohl kaum arbeitsrechtlich umsetzen lässt.
vom 06.05.2024
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Klare Kante ohne Konsequenzen? Präsident Rüdiger Schuch will keine AfD-Anhänger in der Diakonie (Foto: PA/epd-Bild/Hans Scherhaufer)
Klare Kante ohne Konsequenzen? Präsident Rüdiger Schuch will keine AfD-Anhänger in der Diakonie (Foto: PA/epd-Bild/Hans Scherhaufer)

Caritas und Diakonie wollen keine Mitarbeitenden, die sich für die AfD engagieren oder extrem rechte Überzeugungen vertreten. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch kündigte in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe ein hartes Vorgehen an: »Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten.« Und: »Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.« Diese Leute könnten sich im Grunde auch nicht mehr zur Kirche zählen, denn das menschenfeindliche Weltbild der AfD widerspreche dem christlichen Menschenbild, sagte Schuch unter Berufung auf das Leitbild des Wohlfahrtskonzerns. Das gelte erst recht, wenn sich die Person parteipolitisch bei den Rechtsextremen engagiere. In der Caritas gibt es ähnliche Überlegungen. Man berate gerade über arbeitsrechtliche Möglichkeiten. Die beiden Wohlfahrtsverbände gehören zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Inwieweit solche Kündigungen möglich sind, ist unter Juristen strittig. Prinzipiell hat der Arbeitgeber kein Recht, das Wahlverhalten der Mitarbeitenden zu kontrollieren oder zu sanktionieren. Ein Mitte April aus dem (ehrenamtlichen) Verwaltungsrat der Pfarrei St. Marien entlassener AfD-Politiker will gegen das Bistum Trier klagen.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 9/2024 vom 10.05.2024, Seite 43
»Wenn wir jetzt aufhören, sind wir feige«
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Schlagwörter: AfD Arbeitsrecht Diakonie Kirche
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