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Lieferkettengesetz
Roher Welthandel, von Deutschland akzeptiert

Die neue Koalition wird kleinere Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten nicht sanktionieren. Sie wartet lieber auf die EU-Richtlinie, die bereits untergraben wird. Ein Kommentar.
von Christoph Fleischmann vom 06.05.2025
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Anfang der Lieferkette: Kinder in Ruanda tragen den geernteten Kaffee zum Waschen. (Foto: IMAGO/robertharding)
Anfang der Lieferkette: Kinder in Ruanda tragen den geernteten Kaffee zum Waschen. (Foto: IMAGO/robertharding)

Donald Trump gibt den Takt vor: Rücksicht war gestern, ab jetzt zählt das Recht des Stärkeren – auch und gerade in ökonomischen Fragen. Diesem Zeitgeist passt sich die neue Koalition an, die das deutsche Lieferkettengesetz quasi aussetzen will, bis die europäische Lieferketten-Richtlinie greift. Unverfroren heißt es im Koalitionsvertrag: »Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert.« Heißt: Kleinere Menschenrechtsverletzungen, wer immer das definiert, nehmen wir gerne in Kauf? Was ist das für eine Vorstellung von Menschenrechten, dass man ihre Verletzung großen Unternehmen derart großzügig erlauben kann?

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