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Lieferkettengesetz
Roher Welthandel, von Deutschland akzeptiert

Die neue Koalition wird kleinere Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten nicht sanktionieren. Sie wartet lieber auf die EU-Richtlinie, die bereits untergraben wird. Ein Kommentar.
von Christoph Fleischmann vom 28.04.2025
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Anfang der Lieferkette: Kinder in Ruanda tragen den geernteten Kaffee zum Waschen. (Foto: IMAGO/robertharding)
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Donald Trump gibt den Takt vor: Rücksicht war gestern, ab jetzt zählt das Recht des Stärkeren – auch und gerade in ökonomischen Fragen. Diesem Zeitgeist passt sich die neue Koalition an, die das deutsche Lieferkettengesetz quasi aussetzen will, bis die europäische Lieferketten-Richtlinie greift. Unverfroren heißt es im Koalitionsvertrag: »Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert.« Heißt: Kleinere Menschenrechtsverletzungen, wer immer das definiert, nehmen wir gerne in Kauf? Was ist das für eine Vorstellung von Menschenrechten, dass man ihre Verletzung großen Unternehmen derart großzügig erlauben kann?

Nun könnte man sagen: Das Lieferkettengesetz, für das jahrelan

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