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Zynische Wahrheit

Ein Gerichtsurteil belegt einmal mehr die Kaltschnäuzigkeit der Bundesregierung im Umgang mit den Armen
von Franz Segbers vom 15.05.2012
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Der derzeitige Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig. Er verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das hat das Sozialgericht in Berlin jetzt entschieden und die Berechnung des Regelsatzes erneut dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Nach Ansicht des Berliner Gerichts müssten Alleinstehende 36 Euro mehr bekommen, Familien rund hundert Euro.

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Schlagwörter: Armut Bundesregierung
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