Zynische Wahrheit
von
Franz Segbers
vom 15.05.2012
Der derzeitige Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig. Er verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das hat das Sozialgericht in Berlin jetzt entschieden und die Berechnung des Regelsatzes erneut dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Nach Ansicht des Berliner Gerichts müssten Alleinstehende 36 Euro mehr bekommen, Familien rund hundert Euro.
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Datum der Erstveröffentlichung: 18.05.2012

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