Betreuer aus der Familie haben Vorrang
Wenn Menschen psychisch erkranken oder an Demenz leiden, stellt sich stets die Frage: Wer kümmert sich um die Bank- und Behördenangelegenheiten, wenn der oder die Betroffene dazu nicht mehr in der Lage ist? Erkrankte wünschen sich meist, dass ein Angehöriger diese Aufgabe übernimmt, doch bislang stimmten die Behörden nicht immer zu. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass Familienmitglieder bei der Betreuung nicht übergangen werden dürfen. Die Karlsruher Richter betonten: Gebe es Zweifel, ob Betreuerin oder Betreuer geeignet seien, müssten vor einer Absetzung erst einmal konkrete Hilfsangebote gemacht und so dem Wunsch der betreuungsbedürftigen Person Rechnung getragen werden. Nach Auffassung des Patientenschützers Eugen Brysch hat das Urteil eine große Bedeutung, insbesondere für die rund 1,6 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland. Nach seiner Erfahrung drängten Pflegeheime und Krankenhäuser Vormundschaftsgerichte dazu, etwa dem Ehepartner eines dementen Angehörigen das Vorsorgerecht zu entziehen. Diese Familien seien durch die Karlsruher Entscheidung nun besser geschützt, so der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
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