Sterbehilfe: Kritik an Pflichtberatung
Um Sterbehilfe wird in Deutschland seit Langem gerungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasse, Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Doch wie könnte Sterbehilfe ethisch vertretbar organisiert werden? Dazu liegen nun drei verschiedene Gesetzentwürfe vor; im Mai fand eine erste Debatte zum Thema im Bundestag statt. Die drei Vorschläge sehen eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, um erstmals eine Abgabe todbringender Medikamente zum Zweck eines Suizids zu erlauben. Patientenschützer kritisieren jedoch, dass alle Entwürfe eine Pflichtberatung enthalten. Das werde der vom Verfassungsgericht eingeforderten Autonomie eines Suizidwilligen nicht gerecht, betonte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. »Mit keinem der Vorschläge wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts praxistauglich umgesetzt«, sagte Brysch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.
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