Zur mobilen Webseite zurückkehren
Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 10/2022
Der Inhalt:

Editorial

Menschen & Meinungen

Kommentare

Politik & Gesellschaft

Sein & Haben

Religion & Kirchen

Glauben & Streiten

Leben & Kultur

Lesen Hören Hingehen

Sachbücher

Debatte

Aufstehen & Handeln

Der letzte Brief

Sterbehilfe: Kritik an Pflichtberatung

vom 27.05.2022
Artikel vorlesen lassen
(Foto: Getty Images/Istock/FatCamera)
(Foto: Getty Images/Istock/FatCamera)
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

Um Sterbehilfe wird in Deutschland seit Langem gerungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasse, Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Doch wie könnte Sterbehilfe ethisch vertretbar organisiert werden? Dazu liegen nun drei verschiedene Gesetzentwürfe vor; im Mai fand eine erste Debatte zum Thema im Bundestag statt. Die drei Vorschläge sehen eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, um erstmals eine Abgabe todbringender Medikamente zum Zweck eines Suizids zu erlauben. Patientenschützer kritisieren jedoch, dass alle Entwürfe eine Pflichtberatung enthalten. Das werde der vom Verfassungsgericht eingeforderten Autonomie eines Suizidwilligen nicht gerecht, betonte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. »Mit keinem der Vorschläge wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts praxistauglich umgesetzt«, sagte Brysch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung (Öffnet in einem neuen Tab).

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette (Öffnet in einem neuen Tab).
Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0
Spezial-Newsletter Vatikan
Spezial-Newsletter Vatikan
Papst Franziskus ist schwer erkrankt. Noch arbeitet er weiter, als starkes Weltgewissen in einer Zeit der Krisen. Doch im Vatikan hat der Machtkampf um seine Nachfolge bereits begonnen – und damit der Richtungsstreit um die katholische Kirche. Mit unseren Analysen bleiben Sie auf dem Laufenden.