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Steuern nur für zivile Zwecke

vom 26.05.2023
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»Niemand darf gegen sein Gewissen gezwungen werden, durch Steuern die militärische Aufrüstung zu finanzieren.« Das fordert das Netzwerk Friedenssteuer. Es beruft sich dabei auf Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.« Das Netzwerk moniert, dass im Moment alle Steuerzahlenden mit ihren Beiträgen Rüstungsprojekte mitfinanzierten und dadurch indirekt der Aufrüstungsspirale dienten. Es fordert deshalb in einer Petition an den Bundestag eine zusätzliche Option in der Steuererklärung. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen dadurch die Möglichkeit bekommen, ihre Abgaben ausschließlich für zivile Zwecke zu bestimmen. Für die notwendige gesetzliche Neuregelung hat das Netzwerk zudem den Entwurf eines »Zivilsteuergesetzes« vorgelegt.

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