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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 10/2024
Der Inhalt:
Leben & Kultur

Patientenverfügung
Für den Notfall vorsorgen

Im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen wünscht. Und wer für einen sprechen und entscheiden soll, wenn man selbst es nicht kann.
vom 27.05.2024
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Wenn ein Mensch durch Unfall, Schlaganfall oder Demenz nicht mehr in der Lage ist, zu sagen, ob und wie er weiterbehandelt werden möchte, kommen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Geltung. In einer Patientenverfügung legt man im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht und welche man ablehnt, wenn man nicht mehr selber darüber entscheiden kann. Das kann im Sterbeprozess sein, im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, bei einer fortgeschrittenen Demenz oder einer schweren Gehirnschädigung. Die Patientenverfügung ist für Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige verbindlich.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Person seines Vertrauens stellvertretend für einen selbst zu handeln, zu entscheiden und Vertr

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Rudolf Grzegorek 28.06.2024:
Auch in der Altersgruppe der 90-Jährigen werden nur selten erforderliche medizinische Maßnahmen, nach einfühlsamer Beratung, abgelehnt. Allerdings habe ich niemanden erlebt, der ohne Großhirnfunktion monate- oder jahrelang dahinvegetieren wollte. Eigentlich kann eine Patientenverfügung kurz sein: »Mein kalendarisches Alter ist kein Grund auf indizierte Maßnahmen moderner Medizin zu verzichten. Sollte allerdings infolge Krankheit, Unfall oder erfolgloser Therapie – nach dem Urteil mehrerer Ärzte – ein dauerhafter Ausfall der Hirnfunktion bestehen, sodass eine reproduzierbare Kommunikation auf einfache Alternativfragen, zum Beispiel durch Blinzeln, nicht mehr möglich sein wird, sind alle lebensverlängernden Therapien zu beenden. Dies gilt auch für die Flüssigkeitszufuhr durch Infusionen oder Sonden. Beim entferntesten Verdacht auf Schmerzen oder Angstzustände hat eine potente Medikation zu erfolgen.«

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