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Patientenverfügung
Für den Notfall vorsorgen

Im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen wünscht. Und wer für einen sprechen und entscheiden soll, wenn man selbst es nicht kann.
vom 27.05.2024
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Wenn ein Mensch durch Unfall, Schlaganfall oder Demenz nicht mehr in der Lage ist, zu sagen, ob und wie er weiterbehandelt werden möchte, kommen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Geltung. In einer Patientenverfügung legt man im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht und welche man ablehnt, wenn man nicht mehr selber darüber entscheiden kann. Das kann im Sterbeprozess sein, im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, bei einer fortgeschrittenen Demenz oder einer schweren Gehirnschädigung. Die Patientenverfügung ist für Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige verbindlich.

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