Strafe für Missbrauch – und für Frauenweihe
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Größere Strenge bei Missbrauchstaten, aber auch bei der Weihe von Frauen: Papst Franziskus hat das komplett überarbeitete neue Strafgesetzbuch des Kirchenrechts vorgestellt. In Deutschland gibt es für die Neufassung Lob, aber auch einige Kritik. Auf weitgehende Zustimmung trifft, dass sexualisierte Gewalt jetzt als Straftat »gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen« gilt und nicht mehr bloß als Verstoß gegen das Keuschheitsgelübde. Bestraft werden nun auch Vertuschungsversuche. Allerdings werden nach wie vor die Gewalttaten nicht genau definiert. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick sagte, hier hätte er sich mehr Klarheit gewünscht. Er hoffe aber, »dass sich in der Kirche ein echtes Rechtsempfinden und eine Rechtskultur entwickeln, an denen es mangelt«.
Die Betroffenenvereinigung