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Bundesgerichtshof entscheidet über »Judensau«

vom 10.06.2022
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Muss die »Judensau«, die Schmähskulptur an der Wittenberger Stadtkirche, entfernt werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende Mai eine entsprechende Klage des jüdischen Aktivisten Michael Düllmann verhandelt. Düllmann hält die Sandsteinskulptur, die eine Sau zeigt, an deren Zitzen Juden saugen und in deren After ein Rabbiner schaut, für beleidigend; die Skulptur gehöre in ein Museum. Die evangelische Stadtkirche verweist dagegen auf eine 1988 unterhalb des Reliefs in den Boden gelassene Bronzetafel, die auf den antisemitischen Kontext hinweist und bekennt, der hier geschmähte Name Gottes sei »in sechs Millionen Juden unter einem Kreuzeszeichen« gestorben. Zwei Instanzen hatten der Kirche Recht gegeben. Das BGH-Urteil wird für den 14. Juni erwartet. In Deutschland gibt es rund 50 antijüdische Schmähskulpturen an und in christlichen Kirchen – vielerorts ohne jede Erklärung. Der Antisemitismusbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland, Christian Staffa, erklärte, dies dürfe keinesfalls so bleiben. Die Geschichte des kirchlichen Antijudaismus lasse sich aber »nicht ungeschehen machen, indem man ihre Zeugnisse abschlägt«. Ähnlich hatte sich auch Josef Schuster geäußert, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Friedrich Kramer, Bischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, und auch Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung, plädieren dagegen für eine Entfernung der Skulptur.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 11/2022 vom 10.06.2022, Seite 43
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