Reaktionen auf den Anschlag in Mannheim
Schock und Streit
Der Messerangriff in Mannheim auf den Islamkritiker Michael Stürzenberger, in dessen Folge ein Polizist getötet wurde, hat bundesweit Bestürzung ausgelöst – und eine Debatte über mögliche politische Konsequenzen. Am 31. Mai hatte ein 25-jähriger Afghane Stürzenberger bei einer Kundgebung des als islamfeindlich kritisierten Vereins Pax Europa mit einem Messer angegriffen. Bei der Attacke wurden mehrere Männer verletzt, darunter der Polizist, der im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag.
In der Ampel-Koalition und darüber hinaus hat das eine Debatte ausgelöst, ob es beim derzeitigen Abschiebestopp für Afghanistan und Syrien bleiben soll. »Solche Straftäter gehören abgeschoben«, sagte Bundeskanzler Scholz in einer Regierungserklärung. In solchen Fällen wiege das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer als das Schutzinteresse des Täters. Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte sich dafür ausgesprochen, Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen.
Die Spitze der Unionsfraktion lobte die Vorstöße aus SPD und FDP. Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer von CDU/CSU warf der Ampel-Regierung jedoch Untätigkeit vor und forderte einen »grundlegenden Paradigmenwechsel« in der Migrationspolitik. Zuvor hatten bereits die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel gefordert, die Zuwanderung aus Afghanistan zu beenden und Rückführungen dorthin zu veranlassen.
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Das Bundesinnenministerium verwies jedoch auf die Tatsache, dass es in Afghanistan mit den Taliban keine international anerkannte Regierung gibt. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) wies Forderungen zurück, mit dem Regime direkt zu verhandeln. Stattdessen könne man »manches Bestehende nutzen«, sagte sie und spielte auf Abschiebungen in Nachbarländer Afghanistans wie Usbekistan oder Pakistan an.
Grünen-Parteichef Omid Nouripour kritisierte die Forderungen als Wahlkampfmanöver und erklärte, mit den Taliban sei einer der »zentralen Förderer und Betreiber von Islamismus« an der Macht. Ein Rückführungsabkommen mit dem Land habe seinen Preis. »Wollen wir den Taliban Geld geben?«, fragte er. Das sei keine Lösung.
Nele Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies auf das in der Genfer Flüchtlingskonvention verankerte Refoulement-Verbot. Dabei handelt es sich um das absolute Verbot, Asylbewerber oder Flüchtlinge in ein Land zurückzuschicken, in dem ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. »In der öffentlichen Debatte wird aktuell suggeriert, dass für bestimmte Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, andere Maßstäbe angewandt werden können«, sagte Allenberg. Eine solche Abstufung sei völkerrechtlich jedoch unzulässig.
Klemens Hofmann 12.07.2024:
Der Ruf nach Abschiebung des Mannes, der in Mannheim einen Polizisten niedergestochen hat, war erwartbar. Können Politiker mit dieser Forderung doch klare Kante zeigen und vermeintlich Pluspunkte bei der Bevölkerung sammeln. Doch mehr als ein Aufplustern ist es nicht. Denn die Politiker wissen selbst, dass sich eine Abschiebung nach Afghanistan verbietet, würde man die regierenden Taliban doch zu Verhandlungspartnern machen müssen. Und selbst wenn nach Afghanistan abgeschoben würde, kämen die Kriminellen dort nicht unbedingt ins Gefängnis. Sie würden von den Taliban vermutlich für ihre kriminellen Taten als Helden betrachtet werden. Und könnten dazu ermuntert werden, erneut nach Deutschland einzureisen, um weitere Attentate zu begehen. Deshalb gehören die Attentäter nicht abgeschoben, sondern hier ins Gefängnis. Da sind sie unter Kontrolle. Dafür ist zudem das rechtliche Instrumentarium vorhanden und die Politiker könnten sich mit der Forderung nach einer Höchststrafe als Macher präsentieren.