Zur mobilen Webseite zurückkehren

Göttliches Recht gegen kirchliches Zölibatsgebot

von Heinrich Missalla vom 29.06.2001
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo


Heinz-Jürgen Vogels
Allein gegen den Vatikan
Ein Priester kämpft um sein Recht auf Ehe. Edition Va Bene.
216 Seiten. 41,? DM

Vogels glaubt sich von Gott sowohl zum Priestertum als auch zur Ehe berufen. Weil er nach seiner Priesterweihe keinen Geistlichen findet, der seiner Eheschließung assistieren will, schließt er vor zwei Zeugen die nach dem kirchlichen Recht mögliche »Notehe«. Über viele Jahre führt er nun einen hartnäckigen Kampf darum, als Priester amtieren zu können, und um die Anerkennung dieser sakramentalen Ehe durch die kirchliche Behörde. Sein Kronzeuge für die Lebensform des verheirateten Priesters ist Paulus, der in seinem 1. Brief an die Gemeinde von Korinth von dem »Recht« spricht, »eine Schwester als Ehefrau mitzuführen«. Vogels: Dieses hier verbürgte göttlic

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.
Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0