Widerspruch: ÖIZ gegen Extremismusklausel
vom 28.06.2013
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Das Ökumenische Informationszentrum e.V. Dresden hat Mitte Juni Widerspruch gegen die sächsische »Extremismusklausel« erhoben. Die Landesdirektion Sachsen hatte Anfang Februar beschlossen, dass bei Antragstellung auf staatliche Förderung eine »Demokratieerklärung« beizulegen sei. Nur mit einem demokratischen Bekenntnis ist demnach ein Antrag auf Fördermittel gültig. Diese Forderung lehnten das ÖIZ und andere Vereine in Sachsen ab. »Die Antragsteller werden durch die Klausel von vornherein unter Generalverdacht extremistischer Tätigkeit gestellt - das wollen wir nicht länger hinnehmen«, heißt es in einer Mitteilung des ÖIZ.