Staatstrojaner zur Terrorabwehr
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Die Bundesregierung will bei Strafverfahren künftig Online-Durchsuchungen und sogenannte Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung, zum Beispiel von WhatsApp) ausweiten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. Sechs Bürgerrechtsorganisationen protestieren dagegen: »Es ist ein Skandal, dass die Regierung praktisch heimlich und ohne öffentliche Debatte versucht, schwerste Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung einzuführen.« In Zukunft soll es Ermittlungsbehörden erlaubt werden, mittels Trojanern in Computer, Tablets oder Handys von Bürgern einzudringen – und zwar heimlich. Beamte sollen also die Geräte von Verdächtigen hacken und so auf sämtliche persönlichen Daten zugreifen, von Gesprächsverläufen über private Fotos bis hin zu Tagebucheinträgen, die sich möglicherweise auf den Geräten befinden. Die Bürgerrechtsorganisationen sehen das als »hochproblematisch« an. In einer Stellungnahme sprechen sie von »Überwachungsmaßnahmen mit totalitärem Potenzial« und äußern sich empört darüber, dass derart bedeutende Änderungen »innerhalb weniger Wochen« und ohne die Möglichkeit, dass sich die Zivilgesellschaft beteiligt, durchgepeitscht würden. Sie kritisieren vor allem, dass die Bundesregierung die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht für den Einsatz von Staatstrojanern gestellt hatte, einfach negiert. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause des Bundestags verabschiedet werden.