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Vom Todesstreifen zum Naturmonument

vom 23.06.2017
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Thüringen will dem früheren Todesstreifen an der innerdeutschen Grenze den Status eines »Nationalen Naturmonuments« verleihen. Ein entsprechender Gesetzentwurf habe das Landeskabinett passiert, informierte Umweltministerin Anja Siegesmund (Bündnisgrüne). Nun werde das Gesetz dem Landtag übermittelt, der dazu nach der Sommerpause beraten soll. Obwohl der Korridor am sogenannten Kolonnenweg, auf dem die DDR-Grenzer patrouillierten, nur 50 bis 200 Meter breit sei, ergebe sich eine Gesamtfläche von 6500 Hektar. Daher habe sich die Thüringer Landesregierung für die 2010 vom Bund neu eingeführte Schutzkategorie Nationales Naturmonument und ein eigenes Landesgesetz entschieden, erklärte die Ministerin. Der Naturschutz spiele am »Grünen Band« eine wichtige Rolle, weil im Schatten von Stacheldraht und Selbstschussanlagen seltene Arten überlebten. Der Umweltverband BUND habe 1200 von ihnen – wie den Thymian-Ameisenbläuling, einen Schmetterling, oder auch den Moorklee – ausgemacht. Es gelte aber auch, die Grenze als Erinnerungsort zu bewahren.

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