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Missbrauch von Kindern

Hilfsorganisation verlangt umfassenden Schutz für Heranwachsende
vom 26.06.2020
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Die Kinderschutzorganisation Ecpat Deutschland fordert, Missbrauchsbilder von Kindern als eine Form von Handel mit Kindern zu bestrafen. Die Vermarktung und Ausbeutung von Kindern müsse unter das Delikt »Menschenhandel« fallen, erklärte die in Freiburg ansässige deutsche Niederlassung von »End Child Prostitution in Asian Tourism«, die sich für einen besseren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und kommerzieller Ausbeutung einsetzt und die ursprünglich nur in Asien tätig war, inzwischen aber weltweit agiert. Die Arbeitsgemeinschaft aus 29 auch kirchlichen Organisationen fordert einen »ganzheitlichen Kinderschutz statt partieller Strafverschärfung«. Es sei richtig, den Strafrahmen zu erweitern und Kindesmissbrauch auch dann als Verbrechen einzustufen, wenn keine körperliche Gewalt ausgeübt wurde. Auch müsse die Verbreitung, der Erwerb oder Besitz von »kinderpornografischen Schriften« nicht mehr nur als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft werden. Eine Strafrechtsnovellierung sollte den Begriff »Kinderpornografie« durch »Missbrauchsabbildungen von Kindern« ersetzen, erklärte Ecpat.

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