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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 13/2012
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Frankreich: Obergrenze für Spitzenverdiener

vom 04.07.2012
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In Frankreich wurden die Einkommen der Vorstandsvorsitzenden von Staatsunternehmen auf 450 000 Euro jährlich begrenzt. Diese Neureglung soll spätestens ab dem kommenden Jahr gelten. Ziel ist, dass ein Chefgehalt höchstens das zwanzigfache des niedrigsten Lohnes in einem Betrieb ausmachen darf. Von den Lohnkürzungen wären zwanzig Konzernchefs in Frankreich betroffen. In Deutschland fordert Thorsten Albig (SPD), neu gewählter Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, ähnliche Änderungen. Für sich und seine Minister hat er bereits Gehaltskürzungen durchgeführt.

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Schlagwörter: Frankreich Obergrenze
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