Kopftuch für Juristinnen erlaubt?
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Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das bayerische Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen gekippt. Geklagt hatte eine angehende Juristin muslimischen Glaubens, die sich während ihres Referendariats benachteiligt sah, weil sie wegen ihres Kopftuchs Verhandlungen vom Zuschauerraum aus verfolgen musste und keine Sitzungsleitung unter Aufsicht des Ausbildungsrichters übernehmen durfte. Diese Ungleichbehandlung mit anderen Referendaren wollte sie nicht hinnehmen.
Hintergrund ist eine Verordnung des bayerischen Justizministeriums. Sie schreibt vor, dass muslimische Referendarinnen im Gerichtssaal oder bei der Vernehmung von Zeugen kein Kopftuch tragen dürfen. Das Verwaltungsgericht erklärte nun, in Bayern gebe es »kein Gesetz, welches Rechtsreferendare zu einer weltanschaulich-religiösen N