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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 14/2018
Der Inhalt:

Das vierte Gebot: Der erste Generationenvertrag

von Eva-Maria Lerch vom 27.07.2018
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»Du sollst Vater und Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird.« So lautet das vierte der zehn Gebote, die den Israeliten laut den alttestamentlichen Schriften von Mose übermittelt wurden und bis heute Grundlage der christlichen Ethik sind. Das vierte Gebot wurde häufig so verstanden, dass Kinder ihren Eltern Gehorsam und stete Freundlichkeit erweisen und ihre Erwartungen erfüllen müssten. Ein Blick auf die Ursprünge des Gebotes, das dem jüdischen Nomadenvolk rund 1000 v. Chr. gegeben wurde, macht aber deutlich, dass es dabei in erster Linie um die Altersversorgung geht. »Mit dem hebräischen Begriff, der mit ›ehren‹ wiedergegeben wird, sollte die praktische Versorgung des alten Vaters und der alten Mutter garantiert werden«, heißt es im wissenschaftlichen Internetportal der Deutschen Bibelgesellschaft. Die langsamen Alten sollten bei der Wanderung nicht in der Wüste zurückgelassen, sondern mitgenommen und von den Jungen versorgt werden. »Vor allem der nach dem Tod des Ehepartners allein zurückbleibende Elternteil sollte von den Kindern unterstützt werden.« Diese Deutung legt das Gebot selbst durch den Nebensatz »auf dass du lange lebest in dem Land, das Gott dir geben wird« nahe. »Da wird ein soziales System etabliert«, sagt der Theologe Peter Bartning: »Das vierte Gebot ist der erste schriftlich fixierte Generationenvertrag der Antike.«

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