Parität in Thüringen
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Der thüringische Landtag hat als zweites Bundesland nach Brandenburg ein Paritätsgesetz verabschiedet. Künftig müssen die Wahllisten bei Landtagswahlen in alternierender Reihenfolge zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt sein. Der Deutsche Frauenrat hat den beschlossenen Gesetzentwurf als einen Schritt zu mehr Gleichberechtigung im Landtag positiv bewertet. Die gleichberechtigte parlamentarische Repräsentanz von Männern und Frauen bedeute mehr Demokratie und Gerechtigkeit in Thüringen. Auch wenn das Bundesland derzeit den höchsten Frauenanteil aller Landtage vorweisen kann – Parität ist auch in Thüringen noch nicht erreicht. Das Gesetz sieht keine Regelungen für die paritätische Besetzung der Wahlkreismandate vor. Hier könnten die Parteien nach Belieben weiterhin nur Männer in den Kampf um Direktkandidaturen schicken. Der Frauenrat geht dennoch davon aus, dass aus Thüringen eine »wichtige Signalwirkung in andere Länder und an den Bund« ausgeht, damit auch dort entsprechende Regelungen getroffen werden.