Schwangerschaftskonfliktberatung
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Als Papst Johannes Paul II. im Jahr 1999 den deutschen Bischöfen die Mitwirkung an der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung untersagt hatte, tat er dies in der Annahme, die Sache endgültig geregelt zu haben. Tatsächlich wurden die katholischen Beratungsstellen geschlossen, so dass sie keine Scheine mehr ausstellen konnten, die zu einer Abtreibung berechtigten. Doch die katholischen Laien, zumeist aus dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), widersetzten sich und gründeten den Verein Donum Vitae, um die Praxis der katholischen Beratungsstellen weiterzuführen. In über 106 Beratungs- und 81 Außenstellen an mehr als 180 Standorten konnten bisher 160 000 Frauen in Not beraten werden, 38 Prozent von ihnen verzichteten danach auf eine Abtreibung. Trotz dieser Erfolge gaben die deutschen Bischöfe im Juni 2006 dem neuerlichen römischen Druck nach und untersagten allen Beschäftigten im kirchlichen Dienst eine Mitwirkung bei Donum Vitae. Dies trifft 900 von 1000 Mitgliedern in Vorstand und Förderkreis der einzelnen Beratungsstellen, die Funktionen im Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand, Diözesanrat oder im ZdK ausüben. Wie wollen die Bischöfe ihre durch Rom erzwungene Erklärung in die Tat umsetzen? Auf der Strecke blieben bei all dem die eigentlich Betroffenen: die Frauen in Not und die gefährdeten ungeborenen Kinder.