Die Opfer sind empört
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Sinn und Ziel meiner Anzeige war, dass das, was mir als Unrecht geschehen ist, auch als Unrecht benannt wird.« So sagt es die Frau, die im Jahr 2010 ein Disziplinarverfahren gegen einen ehemaligen Oberkirchenrat der bayerischen evangelischen Landeskirche ins Rollen brachte. Sie wurde in den 1960er-Jahren als Konfirmandin von ihrem damaligen Pfarrer, der später Oberkirchenrat wurde, missbraucht. Sie habe gespürt, dass mit der Tat eine Schuld verbunden sei. Wenn aber der Täter unbehelligt im Ansehen der Kirche lebe und die Schuld nicht annehme, »dann lastet die Schuld automatisch auf dem Opfer«.
Neben der als Konfirmandin missbrauchten Frau fanden sich noch weitere Opfer sexueller Übergriffe durch den Kirchenmann. Die bayerische Landeskirche strengte daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen de
Hanna Leinemann 25.08.2013, 13:32 Uhr:
Wer Sexualtäter in den Kirchen in ihren Posten beläßt, ist neben den Tätern Totengräber dieser Kirchen, vor allem in den beteiligten Gemeinden. Die ehrenamtlichen Beteiligten an diesen Entscheidungen innerkirchlicher Gerichte und ihre beleidigten Reaktionen sprechen eine beredte Sprache. - Man brauchte am Disziplinarrecht gar nichts zu verändern, wenn man einen Sexualstraffall analog setzt zu einer Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis. - Den Opfern sei großer Dank, den Mut aufgebracht zu haben, sich diesen Auseinandersetzungen ausgesetzt und ihnen standgehalten zu haben. -