Europa misstraut Polens Justiz
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil gefällt, das die rechtliche Einheit Europas in der Strafverfolgung infrage stellt. Bisher war klar: Wenn ein EU-Staat einen Verbrecher per Haftbefehl suchte, galt für die anderen Länder: Der Gesuchte wird ausgeliefert. Schließlich teilt Europa ein gemeinsames Rechtssystem. Das um Auslieferung ersuchte Land durfte die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls grundsätzlich nicht nachprüfen, man vertraute einander. Damit ist nun Schluss: Ein Pole, der von seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht und in Irland angetroffen wurde, hatte geltend gemacht, bei Auslieferung in sein Heimatland erwarte ihn kein faires Gerichtsverfahren. Das zuständige irische Gericht wandte sich an den EuGH in Luxemburg. Der gab dem Mann insofern Recht, als sein Anliegen genau geprüft werden müsse. Das Gericht begründete dies mit der umstrittenen polnischen Justizreform und dem laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land. In Polen erlassene Haftbefehle dürfen aber nicht automatisch abgelehnt werden: Dem Urteil zufolge reicht ein Verweis auf die allgemeine Lage in Polen für eine Verweigerung der Vollstreckung des Haftbefehls nicht aus. Es müsse jeweils geprüft werden, ob im konkreten Fall tatsächlich ein unfaires Gerichtsverfahren zu erwarten sei.