»Ich verhelfe ihnen zu ihrem Recht«
Meine erste Klientin kam zu mir, weil ihr gewalttätiger Vater dazu verpflichtet worden war, als Bewährungsauflage seiner Tochter monatlich einen bestimmten Betrag zu überweisen. Nun war ihr Vater gestorben, und sie hatte die Befürchtung, dass sie künftig nichts mehr bekommen würde. Leider konnte ich der Frau keine Hoffnung auf Weiterzahlung machen, weil ihr Vater nichts Nennenswertes hinterlassen hatte und eine solche Verpflichtung ohnehin nicht auf Erbberechtigte übergeht. Allerdings habe ich ihr geraten, einen Antrag im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes zu stellen, und habe ihr dann auch beim Ausfüllen des Antrages geholfen.
Sie haben bereits ein
-Abo? Hier anmelden
Ensona Qama, geboren 1993, studiert Jura an der Universität Bielefeld.
