Diktat der Angst

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Ehrlich gesagt: Lieber hätte ich als Seelsorger an dieser Stelle einen Nachruf verfasst, weil »Hartz IV« zehn Jahre nach seiner Verabschiedung begraben werden sollte. Die Betroffenen haben nämlich keinen Grund zum Feiern. Wer den Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt, wie die Leistungen nach Hartz IV offiziell heißen, gerät sofort unter Generalverdacht, die Dauer der Arbeitslosigkeit selbst verschuldet zu haben. Das ist beleidigend, denn die meisten Erwerbslosen haben keinen sehnlicheren Wunsch, als endlich wieder in Arbeit zu kommen!
Schon die Antragstellung mit einem Monstrum von Formular wird zu einer einzigen Herausforderung. Das Amtsdeutsch ist selbst den »Eingeborenen« kaum verständlich. Und dann geht’s zur Sache: Jedes halbe Jahr ist aufs Neue eine Art »Offenbarungseid« zu leiste
Die nach dem ehemaligen VW-Manager Peter Hartz benannten Gesetze umfassen vier Kategorien:
Hartz I sollte den Arbeitsmarkt flexibilisieren und lockerte die Regeln für Leiharbeit. Hartz II förderte mit Mini- und Midijobs geringfügige Beschäftigung. Für wenige Jahren wurden Ich-AGs gefördert. Hartz III zielte darauf, die Arbeitsverwaltung zu modernisieren und brachte die »Hilfe aus einer Hand«. Das Verfassungsgericht erklärte die Mischverwaltung von Bund und Kommunen für grundgesetzwidrig. Hartz IV legte Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen und schuf das Arbeitslosengeld II.
