Personen und Konflikte
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Julia Lis und Benedikt Kern, Mitarbeitende am Institut für Theologie und Politik in Münster, und ein weiterer Aktivist haben erfolgreich gegen ihre Inhaftierung im Vorfeld einer Protestaktion gegen das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 geklagt. Das Verwaltungsgericht Recklinghausen hat festgestellt, dass die präventive Inhaftierung nicht rechtmäßig war. Eine »Begehung von Straftaten« durch die nicht vorbestraften Kläger habe nicht »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorgestanden«, so das Gericht. Julia Lis erklärte zum Urteil: »Präventivgewahrsam ist und bleibt eine demütigende polizeiliche Praxis, die menschenrechtlich schwer zu legitimieren ist.« Es sei wichtig, die Einhaltung von Grundrechten bei Protesten einzufordern.