Pro und Contra
Soll es eine Krankenversicherung für alle geben?
Das duale Krankenversicherungssystem, die Einteilung in gesetzlich und privat Versicherte, ist ungerecht und manifestiert ein Klassenbewusstsein im Gesundheitssystem. Menschen mit einem hohen Einkommen oder/und Vermögen werden bei der Gesundheitsversorgung privilegiert, während Menschen mit einem geringen Einkommen, die von sozialen Transferleistungen leben oder kein Vermögen haben, benachteiligt werden. Dies hat weitreichende Folgen: Privat Versicherte haben generell einen besseren Zugang zu Gesundheitsleistungen, sie bekommen zum Beispiel schneller einen Termin in der Arztpraxis. Sie haben auch mehr Möglichkeiten, bestimmte Diagnostik- und Therapieangebote wahrzunehmen.
Mit dieser Zwei-Klassen-Medizin verstößt Deutschland gegen internationale Abkommen. Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) akzeptierte die Bundesrepublik 1976 »das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit«. Genau dieses Recht wird vielen Menschen in Deutschland aufgrund der Unterscheidungen beim Krankenversichertenstatus jedoch vorenthalten.
Zudem sind zahlreiche Menschen in Deutschland überhaupt nicht krankenversichert − »Papierlose«, die keinen gültigen Aufenthaltsstatus haben, und solche aus der EU, die zwar im Rahmen der europäischen Freizügigkeitsverordnung in jedes EU-Land einreisen dürfen, um Arbeit zu finden, die aber ohne Krankenversicherungsschutz sind, wenn sie kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis finden und auch nicht über eigenes Vermögen verfügen. Auch Asylsuchende im Anerkennungsverfahren (ausgenommen Asylsuchende aus der Ukraine) haben einen eingeschränkten Krankenversicherungsstatus.
Laut Statistischem Bundesamt geriet 2023 fast ein Viertel aller überschuldeten Alleinlebenden durch eine Erkrankung oder einen Unfall in diese Situation; bei Personen, die mindestens in einem Paarhaushalt leben, waren Gesundheitsprobleme in fast einem Fünftel der Überschuldungsfälle die Ursache.
Die zunehmend nicht mehr gewährleistete wohnortnahe Gesundheitsversorgung führt ebenfalls zu Benachteiligungen. Davon ist vor allem die Landbevölkerung betroffen, die immer weitere Wege zu Gesundheitseinrichtungen bei gleichzeitig eingeschränkten Mobilitätsmöglichkeiten hinnehmen muss. Dies alles sind Versorgungsdefizite, die innerhalb des Leistungskatalogs einer Krankenversicherung für alle aufgefangen werden müssten.
Rudolf Henke: Nein!
Regelmäßig vor Bundestagswahlen wird die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung (PKV) von einem rot-grünen Parteienspektrum zum Wahlkampfthema gemacht. Als Alternative zum bisherigen dualen Krankenversicherungssystem wird die sogenannte Bürgerversicherung als Allheilmittel für alle Struktur- und Qualitätsfragen im Gesundheitswesen vorgeschlagen. Doch die Annahme, dass sich mit den zusätzlichen Einnahmen der ehemals PKV-Versicherten die aktuellen Probleme im Gesundheitswesen lösen lassen – ich nenne beispielhaft den Ärzte- und Pflegekräftemangel bei gleichzeitig steigendem Versorgungsbedarf einer alternden Gesellschaft –, geht fehl. Denn Geld schafft keine zusätzlichen Ärztinnen und Ärzte. Auch die Erwartung, dass eine einheitliche Gebührenordnung dazu führt, dass sich mehr Ärztinnen und Ärzte in strukturschwachen Gebieten niederlassen, halte ich für verfehlt. Denn für die nachrückende Ärztegeneration spielt bei der Wahl des Praxisortes weniger das Geld, sondern eher das Umfeld für die Familie eine Rolle.
Statt Qualität und Versorgung zu verbessern, birgt die Einführung der Bürgerversicherung die Gefahr, zu einer dauerhaften Absenkung des medizinischen Leistungsniveaus und zu einer massiven Ausweitung privater Zusatzversicherungen zu führen. Denn nach dem Ende der privaten Vollversicherung mit ihrem umfassenden Leistungsversprechen dürften sich Arbeitgeber, Gewerkschaften, Versicherungen und Gesundheitsökonomen in Leistungskürzungsvorschlägen überbieten, um beispielsweise Lohnnebenkosten zu senken oder mit privaten Zusatzversicherungen Profit zu machen. Die Erfahrung lehrt zudem, dass sich ein klammer Staat gerne aus den Töpfen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedient. Ich nenne beispielhaft aktuelle Versuche, Mittel der GKV zur Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft oder zur Finanzierung von Medizinstudienplätzen zu nutzen.
Für die meisten Versicherten liegt der große Vorteil der GKV darin, dass sie allen unabhängig von ihrem Einkommen die gleichen Leistungen gewährt. Ein nicht unerheblicher Nachteil hingegen ist der damit verbundene Verzicht auf Entscheidungsfreiheit. Gesetzgeber und Gemeinsamer Bundesausschuss definieren das Leistungsniveau der GKV und können es jederzeit absenken. Staatliche Eingriffe in die Therapiefreiheit könnten damit zur Regel werden.
Der Wettbewerb mit der PKV, in der die Versicherten ihre Leistungen individuell vereinbaren können, erschwert solche Leistungskürzungen durch die schiere Vergleichbarkeit. Anders ausgedrückt: Hätten wir die PKV nicht, hätten wir schon heute einen viel schlankeren Leistungskatalog für gesetzlich Versicherte.
Gerhard Trabert ist Professor für Sozialmedizin und Gründer des Vereins »Armut und Gesundheit in Deutschland«. 2024 kandidierte er als Parteiloser für »Die Linke« für das EU-Parlament.
Rudolf Henke ist Präsident der Ärztekammer Nordrhein und CDU-Mitglied. Bis 2021 war er Bundestagsabgeordneter.

