Kirchenrecht über Staatsrecht?
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Publik-Forum: Der Ständige Rat der Bischofskonferenz hat erklärt, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft der katholischen Auffassung von Ehe und Familie widerspricht. Wer sich für die Homoehe entschließe, begehe einen »schwer wiegenden Loyalitätsverstoß« im Sinne der Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Was bedeutet das juristisch?
Christian Bernzen: Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes legt in Artikel 4 die so genannten Loyalitätsobliegenheiten für alle Mitarbeiter der katholischen Kirche fest. Unter anderem wird von ihnen erwartet, »dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten«. In Artikel 5 ist geregelt, dass bei Verstößen gegen diese Obliegenheiten der Dienstherr sehen muss, dass der Betreffende »den Mangel auf Da