Eine Ohrfeige für Bischof Koch
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Das Kantonsgericht Baselland hat dieser Tage ein denkwürdiges Urteil getroffen: Bischof Kurt Koch von Basel habe menschenrechtliche Minimalstandards nicht eingehalten, als er dem aufmüpfigen Röschenzer Pfarrverwalter Franz Sabo die kirchliche Lehrerlaubnis (missio canonica) entzog. Und so muss die katholische Kirchgemeinde Röschenz ihrem Pfarrer nicht kündigen.
In öffentlichen Debatten sind wir es gewohnt, Muslime aufzufordern, sich an das Recht ihrer Gastländer zu halten und keine noch so heilige Überzeugung gegen die Beachtung der Menschenrechte geltend zu machen. Nun macht ein staatliches Gericht in der Schweiz klar: Das gilt auch für einen katholischen Bischof. Er muss für den Missio-Entzug einklagbare Gründe nennen und dem Betroffenen das rechtliche Gehör gewähren, also die Möglichkeit, zu den vorgebrachten Gründen Stellung