Einstürzende Altbauten?
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Die Auseinandersetzung um Kirchenaustritt und Kirchensteuer geht in die zweite Runde. Das Erzbistum Freiburg legte am 26. August Berufung ein gegen das Urteil der Zweiten Kammer des Freiburger Verwaltungsgerichts vom 15. Juli. Jenes Urteil hatte in erster Instanz Hartmut Zapp recht gegeben, dem emeritierten Professor für katholisches Kirchenrecht an der Universität Freiburg. Unterlegen war das Erzbistum. Damit könnte die von den deutschen Bischöfen stets vertretene automatische Verbindung zwischen der formalen Austrittserklärung vor dem staatlichen Standesamt, der Apostasie, also dem Abfall vom Glauben, und dem Austritt aus der Glaubensgemeinschaft Kirche fallen.
Den Stein ins Rollen gebracht hat der Kirchenrecht