»KiK« klagt nicht gegen Obdachlosenmagazin
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Der Textildiscounter KiK hat eine Unterlassungsklage gegen die Hamburger Obdachlosenzeitung HinzKunzt zurückgezogen. Mit der Klage hatte der Konzern auf eine Reportage reagiert, die in der Mai-Ausgabe des Magazins erschienen war und die schlechten Arbeitsbedingungen bei KiK in Deutschland und Bangladesch anprangerte. Der Verfasser und NDR-Autor Christoph Lütgert bezeichnete darin vier Arbeiterinnen aus Dhaka als »KiK-Näherinnen«. Daraufhin erwirkte der Anwalt des Textilkonzerns eine Unterlassungsverfügung und erklärte laut HinzKunzt, die vier Frauen hätten nicht in Lieferbetrieben von KiK gearbeitet. Der NDR und HinzKunzt legten Widerspruch ein. Das NDR-Team flog zudem erneut nach Bangladesch und kam mit neuen Beweisen zurück. In seiner September-Ausgabe druckte das Obdachlosenmagazin die neue Reportage von Lütgert ab.