Streikrecht oder kein Streikrecht
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Ein ewiger Streit? Seit 1956 gibt es juristischen Auseinandersetzungen vor dem Bundesarbeitsgericht zwischen den Gewerkschaften und den Kirchen wegen des Arbeitsrechts. Damals verfügte das Bundesarbeitsgericht in der sogenannten »Anstreicher-Entscheidung«, dass die katholische Kirche jedem Beschäftigten kündigen könne, der im Privatleben gegen fundamentale Glaubenssätze verstoße.
Anfang September wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut eine Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gegen zwei evangelische Landeskirchen und sieben Diakonie-Einrichtungen in Westfalen und Niedersachsen als unzulässig zurück. Gestritten wird darüber, ob das Streikverbot, das sich im kirchlichen Dienstrecht aus der sogenannten Dienstgeme