Zur mobilen Webseite zurückkehren

Herkunft von Tätern

vom 06.09.2019
Artikel vorlesen lassen

Soll die Polizei die Nationalität von Tätern oder Verdächtigen öffentlich machen oder nicht? Was wiegt schwerer: der Schutz vor Diskriminierung oder öffentliches Interesse? Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hat nun angekündigt, dass seine Ermittlungsbehörden die Identität von Tatverdächtigen nennen werden. Man wolle Spekulationen und »populistischer Bauernfängerei« entgegentreten. In den Bundesländern ist die Sache unterschiedlich geregelt. In Hamburg, Brandenburg und bei der Bundespolizei wird bereits grundsätzlich die Staatsangehörigkeit Verdächtiger bekannt gegeben. Die meisten Länder aber verweisen auf den Pressekodex des Deutschen Presserates. Der Presserat hatte seine Richtlinie vor zwei Jahren geändert. Bis dahin war ein »begründbarer Sachbezug« Voraussetzung für die Nennung der Herkunft eines Tatverdächtigen, nun genügt es demnach, wenn ein »begründetes öffentliches Interesse« besteht.

  Gedruckt + Digital  
  Digital  

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0