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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 17/2020
Der Inhalt:

Editorial

Menschen & Meinungen

Kommentare

Politik & Gesellschaft

Sein & Haben

Religion & Kirchen

Glauben & Streiten

Leben & Kultur

Lesen Hören Hingehen

Sachbücher

Aufstehen & Handeln

Der letzte Brief

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Was unsere Leserinnen und Leser dazu meinen
von Halle vom 11.09.2020
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Eine gesetzliche Regelung sollte sich eher an der von Matthias Thöns vorgeschlagenen Gliederung orientieren. Ganz auf sie zu verzichten, würde nicht dazu beitragen, dass Suizidbeihilfe weniger Normalitätsanschein bekommt, wie Thomas Sitte hofft, eher im Gegenteil.Andreas Schiebe,

Bad Neustadt

So beachtenswert die Ausführungen von Matthias Thöns sind, kann ärztliche Suizidbeihilfe keine Option eines Palliativmediziners oder eines Palliativteams sein. Beihilfe zur Selbsttötung darf nicht als therapeutische Option am Lebensende angeboten werden. Der Wunsch, nicht mehr leben zu wollen, ist vor allem der Wunsch, »so« nicht mehr weiterleben zu wollen. Der Todeswunsch implizie

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