Leihmutterschaft als Trennungsgrund
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Nach einem langen Rechtsstreit hat sich die Landeskirche Braunschweig in beiderseitigem Einvernehmen von ihrem Domkantor Gerd-Peter Münden getrennt. Nachdem Münden und sein Mann angekündigt hatten, eine Leihmutter in Kolumbien mit der Austragung ihres Kindes zu beauftragen, kündigte ihm die Landeskirche fristlos. Dagegen klagte Münden beim Arbeitsgericht Braunschweig und beim Landesarbeitsgericht Hannover. Beide Male bekam er Recht. Außerdem klagte Münden gegen die Aussagen des Landesbischofs zur Leihmutterschaft. Über den Inhalt des Auflösungsvertrags wurde Stillschweigen vereinbart. Ein Sprecher der Landeskirche lobte den Kompromiss, betonte aber, dass man die ethische Kritik an der Leihmutterschaft nicht zurücknehme.