Pro und Contra
Wählen schon mit 16?
Karola Knuth: Ja!
Im 19. Jahrhundert lagen die Volljährigkeit und auch das Wahlalter bei 25 Jahren. Mittlerweile erscheint 18 dafür normal. Warum nicht mit 16? Faktisch besagen die Wahlrechtsgrundsätze, dass die Wahl allgemein ist. Damit ist das Erlangen des Wahlrechts ein eigenes Recht und weder an die Volljährigkeit noch an die Strafmündigkeit gekoppelt. Ich kenne keine gute Erklärung, warum junge Menschen vom allgemeinen Wahlrecht ausgeschlossen werden.
Kritik kommt oft von Konservativen. Sie befürchten, in Relation weniger Stimmen zu bekommen, wenn sich mehr junge Wählende beteiligen.
Außerdem gibt es Stimmen, die behaupten, dass die junge Bevölkerung nicht an Wahlen interessiert ist. Warum sollte ich mich für etwas interessieren, an dem ich nicht teilhaben darf? Die Senkung des Wahlalters könnte sogar zur politischen Bildung beitragen und mehr Interesse an Politik wecken.
Ist die junge Generation überhaupt so unpolitisch, wie immer behauptet wird? Spätestens Fridays for Future hat gezeigt, dass die Jugend hoch politisch ist, so, wie viele Generationen vor ihr. Ohne die 14-, 15-, 16-Jährigen, die wöchentlich auf die Straße gegangen sind und gehen, hätten wir keinen EU-Green Deal, kein Klimaschutzgesetz und die Klimakrise würde schlichtweg ignoriert werden.
Durch die ungerechte Beschränkung des Wahlalters auf 18 Jahre können wir Jungen die Zukunft nicht beeinflussen, obwohl wir sie noch am längsten erleben werden. Andere wichtige Dinge dürfen 16-Jährige durchaus entscheiden, beispielsweise den Bildungsweg nach der 10. Klasse. Damit dürfen sie zwar über ihr eigenes Leben bestimmen, nicht aber über die politischen Rahmenbedingungen.
Lobenswert ist, dass 16-Jährige bei den EU-Wahlen 2024 zur Urne treten können. Auch einige Bundesländer zeigen schon, dass das geht. Dort dürfen 16-Jährige auf Landes- und Kommunalebene wählen. Wichtig wäre eine bundesweit einheitliche Regelung, damit demokratische Rechte nicht vom Wohnort abhängig sind.
Aber nicht nur junge Menschen sollen wählen dürfen. Wir müssen auch den rund 11,4 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlosen in Deutschland mehr politische Partizipation ermöglichen.
Wir von der BUNDjugend setzen uns für echte Partizipationsmöglichkeiten in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Gemeinde und auf Bundesebene ein. Nur so können wir gemeinsam ein Land der Zukunft werden.
Sarah Beckhoff: Nein!
Es sind wenige, laute Stimmen, die eine Herabsenkung des Wahlalters fordern. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat den Über- beziehungsweise Unterbietungswettkampf begonnen, da war die Tinte unter dem Koalitionsvertrag der Ampel, der das Wahlrecht ab 16 enthält, noch nicht getrocknet. Er fordert das Wahlrecht ab 14 Jahren. Aber auf welcher Grundlage? Selbst beim Wahlrecht ab Geburt würde das Argument, dass junge Menschen ihre Zukunft selbst wählen sollen dürfen, greifen. An welchen Anker sollte das Alter für das Wahlrecht geknüpft werden?
Einige Minderjährige setzen sich viel mit Politik auseinander und könnten eine wohl fundiertere Wahlentscheidung treffen als viele Erwachsene. Das spricht allerdings noch nicht für eine generelle Herabsenkung des Wahlalters, denn es sind sozioökonomische Faktoren, die für politische Bildung und Wahlbeteiligung entscheidend sind.
Jedes Alter für ein Wahlrecht, das von der Volljährigkeit mit 18 abweicht, wäre willkürlich gewählt. Wer mit unter 18 keinen Mietvertrag abschließen kann, der sollte auch nicht über die Zusammensetzung eines Parlaments mitbestimmen dürfen, welches sich der Legislativen zuordnet und Gesetze einbringt und verändert. Niedriger kann diese Schwelle bei kommunalen Räten angesetzt werden, die zur Exekutiven gehören und dementsprechend kein Gesetzesinitiativrecht haben.
Das Wahlrecht ist ein ernstzunehmendes Gut. Erlauben wir uns bei der Strafmündigkeit großzügigen Ermessensspielraum nach Jugendstrafrecht, sollten wir von dieser Linie beim Wahlrecht nicht in eine entgegengesetzte Richtung abweichen. Die Verbindung zwischen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten muss gewahrt bleiben. Hinzu kommt: »Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes« (Artikel 38 Grundgesetz), auch des Teils des Volkes, der nicht wahlberechtigt ist oder nicht wählt.
Wählen ab 16 ist nicht nur aus staatstheoretischer Sicht unsinnig. Die Lebensläufe junger Menschen sind heute anders als früher: längere Ausbildungszeiten, spätere Familiengründungen, ein später Eintritt ins Berufsleben. Die Übernahme von Verantwortung für Dritte, aber auch für einen selbst, erfolgt eher später als früher.
Die Herabsenkung des Wahlalters wird im Wahlkampf versprochen und für die Gewinnung neuer Wähler missbraucht. Sie ist für einige Parteien opportun, entbehrt jedoch einer juristischen und auch gesellschaftlichen Grundlage. Seriöse Politik sieht anders aus.
Karola Knuth, geboren 2000, studiert Geographie und Politikwissenschaften. Seit 2015 ist sie bei der BUNDjugend und setzt sich für internationale Klimagerechtigkeit und Jugendpartizipation ein.
Sarah Beckhoff, geboren 1994, ist Volkswirtin, stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Dortmund und Beisitzerin im Bundesvorstand der Jungen Union.

