Keine Synodalität
Landtag unterstützt mehr Bischofsmacht
vom 24.09.2024
Der Hauptausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat einstimmig dafür gestimmt, das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens von 1924 aufzuheben. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Landtagsfraktionen Anfang Oktober diesem Votum folgen werden. Damit wäre der Weg frei für ein kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz, das die fünf NRW-Bistümer bereits erarbeitet haben und das zum 1. November in Kraft treten soll.
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Datum der Erstveröffentlichung: 24.09.2024

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