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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 19/2012
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft
Der letzte Brief

Gotteslästerung bestrafen?

Nach den weltweiten Unruhen, die das islamfeindliche Video »Die Unschuld der Muslime« ausgelöst hat, wird die Verschärfung des Blasphemie-Paragrafen im Strafgesetzbuch diskutiert. Die Bundesregierung prüft, ob die öffentliche Vorführung des Videos verboten werden kann, hält aber die gesetzliche Grundlage für ausreichend.
von Lamya Kaddor, Ludwig Schick vom 05.10.2012
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Ludwig Schick: »Auch das Christentum wird beleidigt«

Die Strafbarkeit von Gotteslästerung ist im Blasphemie-Paragrafen 166 geregelt, der die Beschimpfung einer Religion unter Strafe stellt, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört wird. Über den »Wenn«-Satz muss nachgedacht werden, weil er eine Ungleichheit schafft. Christen sind vom Evangelium her zur Gewaltlosigkeit verpflichtet. Sie dürfen nicht den öffentlichen Frieden stören, obwohl auch sie oft Grund dazu hätten. Auch ihre Religion wird beschimpft und beleidigt – durch Bilder und Filme. Zu den bekanntesten gehört »Das Leben des Brian«, in dem der Kreuzestod Jesu der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Wenn eine Religion und ihre Gläubigen beleidigt werden, deren Reaktionen den öffentlichen Frieden stören könnten, reagieren Ju

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