Völlig kopflos beim Kopftuch
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Darf eine Muslima in einem kirchlichen Krankenhaus als Pflegerin arbeiten? Ohne Kopftuch: ja. Mit Kopftuch: nein. Es sei das Recht christlicher Träger, die Beschäftigung kopftuchtragender Frauen abzulehnen. So urteilte Ende September das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Dieses Urteil schadet der Integration von Muslimen in Deutschland. Genau genommen ist es nicht so sehr das Urteil, sondern das Verhalten der evangelischen Augusta-Klinik in Bochum, die einer muslimischen Angestellten das Kopftuch am Arbeitsplatz verbot – wogegen die Frau geklagt hatte. Für das Gericht war die Frage ausschlaggebend: Warum sollte ein evangelisches Krankenhaus keine Grundsätze haben, nach denen Angestellte sich richten müssen? Zum Beispiel in Bekleidungs