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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 19/2019
Der Inhalt:

Kasse zahlt Bluttest

vom 04.10.2019
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen künftig die Kosten für den Bluttest auf Trisomie 21 (Downsyndrom). Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen beschlossen. Kassenleistung soll der Test aber »nur in begründeten Einzelfällen« sein, also nur, wenn eine Risikoschwangerschaft besteht und sich die Frau von einem Arzt hat beraten lassen. Das Alter der Schwangeren allein soll noch kein ausreichender Grund sein. Bei dem Bluttest werden Bruchstücke des kindlichen Erbguts im Blut der Mutter untersucht. Bislang haben die Krankenkassen bereits andere Tests wie die Fruchtwasseruntersuchung oder die Plazenta-Punktion übernommen. Diese können aber, anders als der Bluttest, zu Fehlgeburten führen. Wenn das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände hat, werden die Kosten des Bluttests von 2021 an erstattet. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist auf breite Kritik gestoßen. Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag, befürchtet, dass mehr Frauen als bisher den Test nutzen werden und jede, die es nicht tut, sich rechtfertigen muss. Maria Flasbarth, Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds, gibt zu bedenken, dass durch den Test ein größerer Druck auf schwangere Frauen entsteht. Sie sieht auch die Gefahr, dass mehr Kinder abgetrieben werden, wenn ein Downsyndrom festgestellt wird.

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