Die Schatten der Vergangenheit
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Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße steht unter Druck, weil er in seiner früheren Funktion als Personalchef im Erzbistum Köln von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen durch Kleriker wusste, aber nicht angemessen reagiert haben soll. Zu diesem Urteil kommt ein anwaltliches Gutachten, das das Erzbistum Köln im Auftrag von Kardinal Woelki erstellt hat. Darin heißt es: Der »Befund gestatte die Schlussfolgerung, dass es sich bei den Unzulänglichkeiten, einschließlich fehlender Opferfürsorge, nicht um Einzelfälle handelt, sondern um regelmäßig wiederkehrende, durchgängig festzustellende Mängel in der Sachbehandlung von Missbrauchsfällen basierend auf einer indifferenten, von fehlendem Problembewusstsein geprägten Haltung des Dr. Heße gegenüber Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker«. Das Gutachten sollte ursprünglich im März veröffentlicht werden, der Termin wurde aber aufgrund einer datenschutzrechtlichen Klage in letzter Minute abgesagt (vergleiche Publik-Forum 6/20, Seiten 30-31). Schon damals kam die Vermutung auf, dass die Veröffentlichung durch eine Intervention aus Hamburg gestoppt wurde. Der Justiziar des Bistums verlangt, dass die Studie nur zusammen mit einer Darstellung von Bischof Heße veröffentlicht werden darf. Im Interview mit der »Zeit« widerspricht Heße dem Vorwurf, er habe nicht korrekt gehandelt. Die letzte Entscheidung habe bei Kardinal Meisner gelegen, den er stets informiert habe. Heße kritisiert die Studie, betont aber, dass er nicht gegen eine Veröffentlichung ist. »Wenn beide Stellungnahmen gegenübergestellt werden, kann sich jeder und jede ein eigenes Bild machen.«