Ein unmoralisches Angebot
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Wie asozial in manchen Wirtschaftskreisen gedacht wird, zeigt eine Auseinandersetzung zwischen der großen Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp und Wolfgang Grupp, persönlich haftender Eigentümer des Textilunternehmens Trigema. Grupp fand plötzlich einen Brief der Anwaltskanzlei in seinem Briefkasten. Darin schilderte die Kanzlei, wie er sein Unternehmen (1200 Mitarbeiter, 98 Millionen Umsatz) »sanieren« könnte: nämlich mithilfe einer Insolvenz auf Kosten der Steuerzahler und Gläubiger. Die Anwälte legten dem schwäbischen Vorzeigeunternehmer (Arbeitsplätze nur in Deutschland) nahe, Insolvenz anzumelden, damit Löhne und Gehälter für eine gewisse Zeit aus den Mitteln des Insolvenzgeldes finanziert würden, Steuerlasten gesenkt und Gläubiger nur eine geringe Quote ihrer Forderungen erhielten. Wolfgang Grupp bewies Haltung und antwortete der Anwaltskanzlei, dass »es schon sehr weit gekommen ist, wenn Ihre Kanzlei mit der Insolvenz wirbt, dass man hier problemlos Steuergelder erhalten und sich indirekt über die Insolvenz bereichern kann«. Zudem wandte sich Grupp an den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl und an den Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands. Dort hält man das Gebaren der Düsseldorfer »für rechtlich möglich, aber ethisch-moralisch fragwürdig«. In der Branche gilt die Düsseldorfer Kanzlei »als Insolvenzverwalter von jenem Schlag, um die man besser einen Bogen schlägt«, so die Tageszeitung Die Welt.